Was das EAA mit sich bringt
Das Europäische Barrierefreiheitsgesetz (EAA, Richtlinie 2019/882) verlangt, dass Produkte und Dienstleistungen auf dem EU-Markt für Menschen mit Behinderungen barrierefrei sind. Ihr nationales Umsetzungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Für Online-Shops ist entscheidend, dass das Gesetz auch E-Commerce-Dienste regelt — also den Online-Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Verbraucher.
Für wen gilt das Gesetz
Das Gesetz gilt für Unternehmen, die E-Commerce-Dienste für Verbraucher (B2C) erbringen. Eine Ausnahme gilt für Kleinstunternehmen — Unternehmen, die BEIDE Bedingungen gleichzeitig erfüllen: weniger als 10 Beschäftigte UND ein Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als 2 Millionen EUR.
Achtung: Es genügt nicht, nur eine Bedingung zu erfüllen. Ein Unternehmen mit 8 Beschäftigten und einem Umsatz von 5 Millionen EUR ist kein Kleinstunternehmen — es erfüllt zwar die Bedingung zur Beschäftigtenzahl, überschreitet aber die Umsatzgrenze. Für dieses Unternehmen gilt das Gesetz in vollem Umfang.
Ab wann gilt das Gesetz
Das nationale Umsetzungsgesetz gilt ab dem 28. Juni 2025. Das gilt sowohl fur neue als auch fur bestehende Online-Shops.
Übergangsbestimmungen können für Verträge gelten, die vor dem 28. Juni 2025 geschlossen wurden. Für den Betrieb eines Online-Shops als solches — Entgegennahme neuer Bestellungen, Produktanzeige, Kundenkommunikation — gilt das Gesetz jedoch ab dem 28. Juni 2025. Wir empfehlen, die konkrete Einschätzung mit einem Rechtsanwalt abzuklären.
Was ein Online-Shop erfüllen muss
Das Gesetz verlangt, dass ein Online-Shop barrierefrei ist. Die technischen Anforderungen basieren auf der harmonisierten Norm EN 301 549, die WCAG 2.1 AA (den internationalen Webzugänglichkeitsstandard des W3C) übernimmt. Wesentliche Bereiche:
- Der gesamte Kaufprozess: Produktsuche, Filterung, Produktseiten, Warenkorb, Bestellung, Zahlung, Benutzerkonto
- Alt-Texte für Bilder, ausreichender Farbkontrast, Tastaturbedienbarkeit, zugängliche Formulare
Prüfen Sie Ihr nationales Umsetzungsgesetz auf spezifische Anforderungen hinsichtlich Barrierefreiheitserklärungen oder Offenlegungspflichten in den AGB. Die Anforderungen variieren je nach Land.
Welche Sanktionen drohen
Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Sanktionen. Die Aufsichtsbehörde ist Ihre nationale Marktüberwachungsbehörde. Die Höhe der Bußgelder hängt von Ihrer nationalen Gesetzgebung und der Schwere des Verstoßes ab.
- Die Strafen variieren je nach Mitgliedstaat — entnehmen Sie die genauen Zahlen Ihrem nationalen Umsetzungsgesetz
- Die Durchsetzungspraxis befindet sich noch in der Entwicklung, aber das Gesetz zu ignorieren ist nicht ratsam
Das tatsächliche Risiko hängt von der Schwere des Verstoßes und dem Vorgehen bei der Behebung ab. Das Gesetz ist neu und die Aufsichtspraxis entwickelt sich erst — dennoch empfehlen wir nicht, es zu ignorieren.
Wie man anfängt
Der erste Schritt besteht darin herauszufinden, in welchem Zustand Ihr Online-Shop ist. Automatisierte Prüfungen erkennen etwa 30–50 % der WCAG-Regeln — für einen vollständigen Überblick ist anschließend eine manuelle Prüfung erforderlich. Starten Sie mit einem kostenlosen automatisierten Scan und ermitteln Sie die schwerwiegendsten Probleme.
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Häufige Fragen
- Gilt das Gesetz für meinen Online-Shop?
- Das Gesetz gilt für Unternehmen, die online an Verbraucher (B2C) verkaufen und keine Kleinstunternehmen sind. Sie sind nur dann ein Kleinstunternehmen, wenn Sie BEIDE Bedingungen gleichzeitig erfüllen: weniger als 10 Beschäftigte UND Umsatz oder Bilanzsumme bis zu 2 Mio. EUR. Wir empfehlen, mit einem Rechtsanwalt zu prüfen, ob Ihr Unternehmen unter die Ausnahme fällt.
- Habe ich Zeit bis 2030?
- Nicht im allgemeinen Sinne. Das Gesetz gilt ab dem 28. Juni 2025 für alle neuen und bestehenden Online-Shops. Übergangsbestimmungen gelten nur für bestimmte vor dem 28. Juni 2025 geschlossene Verträge — nicht für den Betrieb des Online-Shops als Ganzes. Wir empfehlen, die konkrete Einschätzung mit einem Rechtsanwalt abzuklären.
- Was droht bei Nichteinhaltung?
- Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten behandelt. Die Aufsichtsbehörde ist Ihre nationale Marktüberwachungsbehörde. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Mitgliedstaat — entnehmen Sie die Details Ihrem nationalen Umsetzungsgesetz.
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